SILVER SHINE Zur Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen

SilverShine Autoaufbereitung
Inhaber: Mehmet Topal
Erbslöhstr. 2
42719 Solingen
Telefon: 0157 55204251
E-Mail: bysilvershine@outlook.de

§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis und Vertragsgrundlagen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen SilverShine Autoaufbereitung, Inhaber Mehmet Topal (nachfolgend „SilverShine“), und seinen Kunden über Fahrzeugaufbereitungs-, Reinigungs-, Pflege- und damit zusammenhängende Zusatzleistungen.

Die Leistungen werden am Standort von SilverShine oder – nach ausdrücklicher Vereinbarung – als mobiler Service an einem vom Kunden gewünschten und von SilverShine bestätigten Einsatzort erbracht.

Kunden können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

Individuelle Vereinbarungen zwischen SilverShine und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Einbeziehung der AGB

Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde vor Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wird, die Möglichkeit erhält, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und ihrer Geltung zustimmt.

Bei Online-, E-Mail-, Messenger- oder telefonischen Terminvereinbarungen erhält der Kunde vor Vertragsschluss die Möglichkeit, die AGB sowie die für Verbraucher erforderlichen vorvertraglichen Informationen einzusehen. Bei Fernabsatzverträgen erhält der Verbraucher die Vertragsbestätigung und die erforderlichen Informationen spätestens vor Beginn der Dienstleistung auf einem dauerhaften Datenträger.

§ 3 Leistungsangebot und geschuldeter Erfolg

SilverShine bietet insbesondere Fahrzeugaufbereitungen im Innen- und Außenbereich sowie ergänzende Reinigungs- und Pflegeleistungen an.

Das jeweils aktuelle Leistungsangebot und die darin enthaltenen Leistungen werden auf der Website bzw. im individuellen Angebot beschrieben. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem bei Vertragsschluss vereinbarten Paket und etwaigen ausdrücklich vereinbarten Zusatzleistungen.

SilverShine schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Arbeiten und – soweit Gegenstand des Auftrags – den vereinbarten Reinigungserfolg. Ein darüber hinausgehender bestimmter optischer oder geruchlicher Zustand wird nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde.

Ein vollständig neuwertiger Zustand oder die vollständige Entfernung sämtlicher Flecken, Gerüche, Verfärbungen, Kratzer, Abnutzungs- oder Gebrauchsspuren wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich als erreichbarer Erfolg vereinbart wurde.

§ 4 Online-Buchung und Vertragsschluss

Bei der verbindlichen Online-Buchung auf https://bysilvershine.de wählt der Kunde die angebotene Leistung, einen verfügbaren Termin sowie die erforderlichen Kontaktdaten aus. Unmittelbar vor Abgabe der Buchung werden die wesentlichen Vertragsdaten und der Gesamtpreis zusammengefasst.

Mit Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig Termin buchen“ gibt der Kunde eine verbindliche Vertragserklärung ab. Soweit der Buchungsvorgang erfolgreich abgeschlossen und der ausgewählte Termin serverseitig reserviert wird, kommt der Vertrag unmittelbar zu den in der Bestellübersicht angezeigten Bedingungen zustande. Der Kunde erhält eine Buchungsnummer und eine Vertragsbestätigung per E-Mail.

Eine Buchung ist nur möglich, wenn der Kunde die AGB durch eine nicht vorangekreuzte Pflichtauswahl akzeptiert. Die Widerrufsbelehrung und die elektronische Widerrufsfunktion werden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht.

Der Kunde kann zwischen Selbstanlieferung an der SilverShine-Garage in Felder Str. 10, 42651 Solingen und einem mobilen Service am angegebenen Einsatzort wählen. Bei Selbstanlieferung fallen keine Anfahrtskosten an.

Beim mobilen Service wird die einfache Straßenentfernung zwischen dem Berechnungs-Ausgangspunkt Erbslöhstr. 2, 42719 Solingen und der vom Kunden angegebenen Einsatzadresse automatisiert berechnet. Die daraus resultierenden Anfahrtskosten werden im Buchungsvorgang vor Abgabe der verbindlichen Buchung gesondert ausgewiesen und in den Gesamtpreis einbezogen.

Der Kunde wählt bei der Online-Buchung außerdem die Fahrzeugart aus. Für Kleinwagen und Mittelklassefahrzeuge fällt kein Fahrzeugart-Aufpreis an; für SUVs wird ein Aufpreis von 10 € und für Transporter ein Aufpreis von 20 € berechnet. Der jeweilige Aufpreis wird vor der verbindlichen Buchung im Gesamtpreis ausgewiesen.

Bei individuellen Vereinbarungen per E-Mail, Telefon oder Messenger kommt der Vertrag nach den dort abgegebenen und angenommenen Vertragserklärungen zustande.

Der Kunde hat vollständige und zutreffende Angaben zu machen, insbesondere zu Fahrzeug, besonderen Verschmutzungen und sonstigen für die Durchführung relevanten Umständen. Zusatzarbeiten, die nicht Gegenstand der Online-Buchung sind, werden nur nach vorheriger Preisangabe und Zustimmung des Kunden ausgeführt.

§ 5 Berechtigung am Fahrzeug

Der Kunde versichert, dass er Eigentümer des Fahrzeugs ist oder vom Eigentümer bzw. sonst Berechtigten zur Beauftragung der Leistungen und zur Übergabe des Fahrzeugs an SilverShine berechtigt wurde.

Der Kunde stellt SilverShine von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass der Kunde ohne erforderliche Berechtigung einen Auftrag erteilt hat, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.

§ 6 Preise, Kostenschätzung und zusätzlicher Arbeitsaufwand

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Bei einer verbindlichen Online-Buchung ist der unmittelbar vor dem Buchungsbutton ausgewiesene Gesamtpreis maßgeblich. Angaben auf der Website beziehen sich – soweit nicht anders angegeben – auf den beschriebenen Leistungsumfang und einen üblichen Verschmutzungsgrad.

Für den mobilen Service gelten – bezogen auf die einfache, automatisch ermittelte Straßenentfernung ab Erbslöhstr. 2, 42719 Solingen – folgende Anfahrtszuschläge: bis einschließlich 15 km 0 €, über 15 bis 25 km 10 €, über 25 bis 35 km 20 €, über 35 bis 45 km 30 € und über 45 bis 55 km 40 €. Bei einer Entfernung von mehr als 55 km ist grundsätzlich keine verbindliche Standard-Online-Buchung des mobilen Service möglich; ein solcher Einsatz kann individuell angefragt werden.

Sonderregelung Bonn am Wochenende: Für mobile Termine mit Einsatzadresse in Bonn gilt samstags und sonntags unabhängig von der nach der vorstehenden Staffel ermittelten Entfernung ein Anfahrtszuschlag von 10 €. Maßgeblich sind die im Buchungssystem erkannte Einsatzadresse und das ausgewählte Termindatum.

Für die Fahrzeugarten gelten folgende Zuschläge: Kleinwagen 0 €, Mittelklasse 0 €, SUV 10 €, Transporter 20 €. Der Kunde ist verpflichtet, die tatsächlich zutreffende Fahrzeugart auszuwählen. Ist die Auswahl erkennbar unzutreffend, wird eine etwaige Preisänderung vor Beginn der Arbeiten mit dem Kunden abgestimmt; zusätzliche Vergütung wird nicht ohne entsprechende Vereinbarung verlangt.

Maßgeblich für die Buchung ist der im letzten Buchungsschritt konkret ausgewiesene Anfahrtsbetrag, Fahrzeugart-Aufpreis und Gesamtpreis. Kann die Einsatzadresse technisch nicht eindeutig ermittelt oder die Route nicht berechnet werden, wird keine verbindliche mobile Online-Buchung abgeschlossen.

Bei außergewöhnlich starkem oder nicht vorhersehbarem Arbeitsaufwand, insbesondere wegen extremer Verschmutzung, starkem Tierhaarbefall, Nikotinablagerungen, Erbrochenem, Schimmel, Körperflüssigkeiten, festgesetzten Flecken, vernachlässigten Fahrzeugen, überdurchschnittlicher Fahrzeuggröße oder nachträglich gewünschten Zusatzleistungen, kann ein höherer Preis erforderlich werden.

Zusätzliche oder preislich abweichende Arbeiten werden dem Kunden vor ihrer Durchführung mitgeteilt und nur nach dessen Zustimmung ausgeführt. Lehnt der Kunde den erforderlichen Mehraufwand ab, führt SilverShine die ursprünglich vereinbarten Leistungen aus, soweit dies fachlich sinnvoll und möglich ist.

Unverbindliche Kostenschätzungen stellen keinen Festpreis dar. Wird erkennbar, dass eine Kostenschätzung wesentlich überschritten werden könnte, informiert SilverShine den Kunden vor Fortsetzung der hiervon betroffenen Zusatzarbeiten.

§ 7 Fahrzeugzustand, Vorschäden und empfindliche Materialien

Der Kunde ist verpflichtet, SilverShine vor Beginn der Arbeiten auf ihm bekannte Vorschäden und Besonderheiten hinzuweisen.

Hierzu zählen insbesondere Risse oder Beschädigungen an Leder, Kunstleder oder Stoff, lose oder beschädigte Verkleidungsteile, beschädigte Nähte, Kratzer, Lackschäden, nachlackierte oder anderweitig vorgeschädigte Lackflächen, Rost oder Korrosion, Steinschläge, Wasser- oder Feuchtigkeitsschäden, elektrische oder elektronische Störungen, nachgerüstete Bauteile, Folierungen, Beschichtungen sowie besonders empfindliche, gealterte, spröde oder poröse Materialien. Der Kunde soll SilverShine insbesondere auf ihm bekannte Kratzer und sonstige Lackvorschäden vor Beginn der Arbeiten hinweisen.

Bei vorgeschädigten, gealterten, porösen, spröden oder unsachgemäß vorbehandelten Materialien kann eine fachgerechte Reinigung dazu führen, dass bereits vorhandene Schäden sichtbar werden oder sich lösen. Eine Haftung besteht insoweit nur, wenn SilverShine den Schaden zu vertreten hat.

§ 8 Zustands- und Fotodokumentation

SilverShine ist berechtigt, vor, während und nach der Durchführung der Arbeiten den Fahrzeugzustand, erkennbare Vorschäden und das Arbeitsergebnis durch Fotos oder Videos zu dokumentieren, soweit dies zur Vertragsdurchführung, Qualitätssicherung oder Beweissicherung erforderlich ist.

Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen zu Werbe-, Social-Media- oder Referenzzwecken erfolgt nur mit einer gesonderten Einwilligung des Kunden, soweit eine solche Einwilligung rechtlich erforderlich ist. Kennzeichen, persönliche Gegenstände und sonstige personenbezogene Merkmale sollen bei einer Veröffentlichung nach Möglichkeit nicht erkennbar sein.

§ 9 Reinigungsergebnis und Grenzen der Aufbereitung

Die Fahrzeugaufbereitung ist grundsätzlich keine Reparatur beschädigter Fahrzeugteile und keine Garantie für die Wiederherstellung eines Neuzustands.

Das erreichbare Ergebnis hängt insbesondere von Art, Alter und Dauer der Verschmutzung, Materialbeschaffenheit, früheren Behandlungen, Alter und Zustand des Fahrzeugs sowie der Zugänglichkeit der betroffenen Stellen ab.

Alte, tief eingezogene oder materialbedingte Flecken, Gerüche oder Verfärbungen können trotz fachgerechter Bearbeitung ganz oder teilweise bestehen bleiben. Bei Gerüchen ist insbesondere dann keine dauerhafte vollständige Beseitigung geschuldet, wenn die Ursache weiterhin im Material oder in nicht zugänglichen Fahrzeugbereichen vorhanden ist.

§ 10 Gesundheitsgefährdende und außergewöhnliche Verunreinigungen

Der Kunde hat SilverShine vor Auftragserteilung auf gesundheitsgefährdende oder hygienisch besondere Verunreinigungen hinzuweisen, insbesondere auf Schimmel, Blut, Körperflüssigkeiten, Fäkalien, Erbrochenes, Schädlingsbefall, Spritzen, Chemikalien oder sonstige potenziell gefährliche Stoffe.

SilverShine ist berechtigt, die Durchführung solcher Arbeiten von geeigneten Schutzmaßnahmen, einem angepassten Leistungsumfang und einer gesonderten Vergütungsvereinbarung abhängig zu machen oder den Auftrag abzulehnen, wenn eine sichere oder fachgerechte Ausführung nicht gewährleistet werden kann.

Werden solche Umstände erst nach Arbeitsbeginn bekannt, darf SilverShine die Arbeiten aus Sicherheitsgründen unterbrechen. Über das weitere Vorgehen und gegebenenfalls bereits angefallene, erforderliche Aufwendungen wird der Kunde informiert.

§ 11 Tierhaare und besondere Verschmutzungen

Die Entfernung von Tierhaaren und außergewöhnlichen Verschmutzungen kann als Zusatzleistung vereinbart werden. Sofern kein Festpreis vereinbart wurde, richtet sich die Vergütung nach dem mit dem Kunden abgestimmten zusätzlichen Arbeitsaufwand.

Eine vollständige Entfernung einzelner Haare aus stark haftenden oder tief strukturierten Textilien kann technisch nicht in jedem Fall gewährleistet werden.

§ 12 Mobile Fahrzeugaufbereitung, Einsatzort und Wetter

Beim mobilen Service muss die vom Kunden angegebene Einsatzadresse vollständig und zutreffend sein. Weicht der tatsächliche Einsatzort von der gebuchten Adresse ab, kann eine neue Preisberechnung erforderlich sein. SilverShine führt kostenpflichtige Änderungen nur nach vorheriger Abstimmung durch.

Bei Selbstanlieferung bringt der Kunde das Fahrzeug selbstständig zur SilverShine-Garage in Felder Str. 10, 42651 Solingen und holt es nach Fertigstellung wieder ab. Hierfür fällt kein Anfahrtszuschlag an.

Bei einer mobilen Fahrzeugaufbereitung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der bestätigte Einsatzort rechtmäßig zugänglich und für die Arbeiten geeignet ist und keine Rechte Dritter oder öffentlich-rechtlichen Vorgaben einer Durchführung entgegenstehen.

Soweit für die vereinbarte Leistung erforderlich und zuvor abgestimmt, stellt der Kunde eine geeignete Strom- und/oder Wasserversorgung sowie ausreichend Arbeitsfläche zur Verfügung.

SilverShine ist nicht verpflichtet, Arbeiten bei Bedingungen durchzuführen, die eine sichere, umweltgerechte oder fachgerechte Ausführung verhindern oder erheblich erschweren. Hierzu können insbesondere starker Regen, Sturm, Frost, extreme Hitze, unzureichende Beleuchtung, fehlender sicherer Arbeitsraum oder eine ungeeignete Entwässerung gehören.

Muss ein mobiler Termin wegen nicht von SilverShine zu vertretender ungeeigneter Bedingungen verschoben werden, stimmen die Parteien einen Ersatztermin ab. Gesetzliche Rechte beider Parteien bleiben unberührt.

§ 13 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt bereit bzw. verschafft SilverShine den erforderlichen Zugang.

Persönliche Gegenstände, Bargeld, Wertgegenstände, Datenträger, Waffen, Medikamente und sonstige empfindliche oder gefährliche Gegenstände sind vor Arbeitsbeginn aus dem Fahrzeug zu entfernen.

Kindersitze, lose Einbauten, Sonderzubehör oder sonstige Teile werden nur aus- oder eingebaut, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der Kunde hat auf besondere Befestigungen oder sicherheitsrelevante Einbauten hinzuweisen.

Verletzt der Kunde erforderliche Mitwirkungspflichten, können sich Ausführung und Fertigstellung verzögern oder Leistungen ganz bzw. teilweise undurchführbar werden. Daraus entstehende Mehrkosten werden nur verlangt, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht oder sie wirksam vereinbart wurden.

§ 14 Schlüsselübergabe, Fahrzeugbewegungen und Probefahrten

Soweit für die Durchführung der vereinbarten Arbeiten erforderlich, darf der Kunde SilverShine Fahrzeugschlüssel oder sonstige Zugangsmittel überlassen.

SilverShine darf das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände oder am Einsatzort in dem Umfang bewegen, der zur Durchführung, Umstellung oder sicheren Verwahrung der Arbeiten erforderlich ist.

Fahrten auf öffentlichen Straßen werden nur durchgeführt, wenn sie zur vereinbarten Leistung erforderlich oder gesondert mit dem Kunden abgestimmt sind. Weitergehende Probefahrten oder Überführungen bedürfen grundsätzlich einer gesonderten Vereinbarung.

§ 15 Persönliche Gegenstände und Wertgegenstände

SilverShine haftet für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern SilverShine den Verlust oder die Beschädigung zu vertreten hat.

Der Kunde ist verpflichtet, Wertgegenstände und empfindliche Gegenstände vor Beginn der Aufbereitung aus dem Fahrzeug zu entfernen. Das bloße Umlegen oder Zwischenlagern eines Gegenstands bedeutet nicht, dass SilverShine dessen Eigentum, Vollständigkeit, Zustand oder Wert geprüft hat.

§ 16 Fertigstellungszeiten und Verzögerungen

Angegebene Fertigstellungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Bei unvorhersehbarem Mehraufwand, technischen Störungen, ungeeigneten Witterungsbedingungen beim mobilen Service oder sonstigen Umständen, die SilverShine nicht zu vertreten hat, kann sich die Fertigstellung angemessen verschieben. SilverShine informiert den Kunden hierüber, sobald die Verzögerung absehbar ist.

Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden wegen Verzugs bleiben unberührt.

§ 17 Übergabe, Prüfung, Mängel und Nacherfüllung

Nach Abschluss der Arbeiten erhält der Kunde grundsätzlich Gelegenheit, das Fahrzeug bzw. das Arbeitsergebnis zu prüfen.

Offensichtliche Beanstandungen sollen möglichst zeitnah mitgeteilt werden, damit SilverShine den Zustand prüfen kann. Gesetzliche Mängelrechte und gesetzliche Verjährungsfristen werden durch diese Bitte nicht verkürzt.

Bei einem berechtigten Mangel richten sich die Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit gesetzlich vorgesehen und zumutbar, erhält SilverShine zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung.

Eigenmächtige Nacharbeiten des Kunden oder eines Dritten können die Feststellung der Ursache und eine Nacherfüllung erschweren. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

§ 18 Haftung

SilverShine haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer von SilverShine, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet SilverShine nach den gesetzlichen Grundsätzen; bei derartigen Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit eine solche Begrenzung gesetzlich zulässig ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Für bereits vorhandene Schäden, alters- oder materialbedingte Mängel, Verschleiß, Korrosion, poröse oder spröde Materialien sowie für Schäden, die ausschließlich auf solchen Umständen beruhen, haftet SilverShine nicht, soweit SilverShine keine Pflichtverletzung zu vertreten hat.

Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

§ 19 Terminabsage, Nichterscheinen und Annahmeverzug

Kann der Kunde einen Termin nicht wahrnehmen, soll er diesen möglichst frühzeitig absagen. Eine Absage bis spätestens 12 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist hinsichtlich der nachfolgenden Anfahrtspauschale kostenfrei.

Bei einem gebuchten mobilen Service kann SilverShine bei einer Absage, die weniger als 12 Stunden vor dem vereinbarten Termin eingeht, oder bei Nichterscheinen bzw. fehlender Bereitstellung des Fahrzeugs eine Ausfallpauschale in Höhe des bei der Buchung ausgewiesenen Anfahrtszuschlags verlangen. Dies gilt nicht, soweit SilverShine die kurzfristige Absage zu vertreten hat oder ein gesetzliches Widerrufsrecht mit abweichenden Rechtsfolgen besteht.

Die Pauschale dient dem Ersatz des typischerweise entstehenden kurzfristigen Dispositions- und Anfahrtsaufwands. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. SilverShine bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen und gesetzlich ersatzfähigen Schadens vorbehalten; ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Vergabe des Termins sind anzurechnen.

Bei Selbstanlieferung zur Garage fällt kein Anfahrtszuschlag an; weitergehende Ansprüche wegen kurzfristiger Absage oder Nichterscheinens richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Eine Vertragsstrafe wird nicht vereinbart. Ein gesetzliches Widerrufsrecht des Verbrauchers und die hierfür geltenden besonderen Rechtsfolgen bleiben unberührt.

§ 20 Verspätung des Kunden

Erscheint der Kunde verspätet oder stellt er das Fahrzeug verspätet bereit, kann sich die verfügbare Arbeitszeit verkürzen oder der Termin – insbesondere bei erheblicher Verspätung – neu abgestimmt werden, wenn andernfalls nachfolgende Termine beeinträchtigt würden.

Zusätzliche Kosten werden nur verlangt, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht oder sie vorab wirksam vereinbart wurden.

§ 21 Abholung und Verwahrung nach Fertigstellung

Wird das Fahrzeug am Standort von SilverShine bearbeitet, ist es nach Fertigstellung zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. innerhalb der mitgeteilten Abholzeit abzuholen.

Wird ein fertiggestelltes Fahrzeug trotz Aufforderung nicht abgeholt, richten sich etwaige Ansprüche wegen zusätzlicher Verwahrung, Aufwendungen oder Annahmeverzugs nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine pauschale Standgebühr wird nur geschuldet, wenn sie zuvor wirksam vereinbart wurde.

§ 22 Zahlung

Auch bei einer verbindlichen Online-Buchung ist keine Vorauszahlung geschuldet. Die vereinbarte Vergütung wird grundsätzlich erst mit Fertigstellung und Übergabe bzw. Abnahme der vereinbarten Leistung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde und gesetzlich kein anderer Fälligkeitszeitpunkt gilt.

Die verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden spätestens bei Zahlung mitgeteilt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 23 Widerrufsrecht von Verbrauchern

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen kann Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Besteht ein Widerrufsrecht, wird der Verbraucher hierüber gesondert und ordnungsgemäß belehrt. Für online über die Website geschlossene Fernabsatzverträge stellt SilverShine während der Widerrufsfrist zusätzlich eine elektronische Widerrufsfunktion unter bysilvershine.de/vertrag-widerrufen.html bereit.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass SilverShine vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, kann bei einem späteren Widerruf für bis dahin ordnungsgemäß erbrachte Leistungen Wertersatz nach den gesetzlichen Voraussetzungen geschuldet sein. Das Widerrufsrecht erlischt bei einer entgeltlichen Dienstleistung mit vollständiger Erbringung nur, wenn die hierfür gesetzlich erforderliche ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn und die Kenntnisbestätigung des Verbrauchers vorliegen.

Die bloße Vereinbarung eines konkreten Termins für eine Fahrzeugaufbereitung führt nicht automatisch zum Ausschluss eines gesetzlich bestehenden Widerrufsrechts.

§ 24 Datenschutz und Kontaktaufnahme

Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.

Kontaktangaben, die der Kunde zur Vertragsabwicklung bereitstellt, dürfen im erforderlichen Umfang für Terminabstimmungen, Rückfragen, Fertigstellungsmitteilungen und sonstige vertragsbezogene Kommunikation genutzt werden. Werbung erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

§ 25 Verbraucherstreitbeilegung

SilverShine ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.

Soweit nach Entstehen einer konkreten Streitigkeit gesetzliche Informationspflichten gegenüber Verbrauchern bestehen, wird SilverShine diese erfüllen.

§ 26 Gesetzliche Rechte und zwingende Vorschriften

Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt, soweit diese AGB keine wirksame abweichende Regelung treffen. Dies gilt insbesondere für gesetzliche Mängelrechte, Widerrufsrechte und zwingende Haftungsvorschriften.

§ 27 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

§ 28 Gerichtsstand

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand der Sitz von SilverShine vereinbart.

§ 29 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Oktober 2026